Finanzen
Der Niersverband ist nach dem Niersverbandsgesetz verpflichtet, für jedes Jahr einen Wirtschaftsplan nach den Grundsätzen des kaufmännischen Rechnungswesens aufzustellen. Der Wirtschaftsplan wird von der Verbandsversammlung festgestellt und bildet die Grundlage für wirtschaftliches und sparsames Handeln des Verbandes. Der Niersverband finanziert sich überwiegend durch die Beiträge seiner Mitglieder. Grundsätze für die Beitragsbemessung enthalten das Niersverbandsgesetz sowie die Satzung und die Veranlagungsregeln des Verbandes. Die Beiträge werden genossenschaftlich erhoben.
Aktuelles
Wir sind dabei!
Öffentliche Kläranlagenführungen
Die Termine für unsere öffentlichen Führungen auf der Anlage Neuwerk stehen fest.
Pressemeldung - Verbandsversammlung 2025
Pressemeldung -
Gewässerumgestaltung Fritzbruch in Süchteln:
Niersverband stellt Infotafeln im Aussichtsbereich auf
Unser Jahresbericht 2025 ist online
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