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Finanzen

Der Niersverband ist nach dem Niersverbandsgesetz verpflichtet, für jedes Jahr einen Wirtschaftsplan nach den Grundsätzen des kaufmännischen Rechnungswesens aufzustellen. Der Wirtschaftsplan wird von der Verbandsversammlung festgestellt und bildet die Grundlage für wirtschaftliches und sparsames Handeln des Verbandes. Der Niersverband finanziert sich überwiegend durch die Beiträge seiner Mitglieder. Grundsätze für die Beitragsbemessung enthalten das Niersverbandsgesetz sowie die Satzung und die Veranlagungsregeln des Verbandes. Die Beiträge werden genossenschaftlich erhoben.

 

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