Konzepte und Bilanzen
Abfallwirtschaftskonzept
Das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) bestimmt in § 21, dass die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger ein Abfallwirtschaftskonzept über die Verwertung und Beseitigung der anfallenden Abfälle zu erstellen haben. In Nordrhein-Westfalen regelt das Landeskreislaufwirtschaftsgesetz (LKrWG) weitere Einzelheiten. Die Konzepte sind alle fünf Jahre fortzuschreiben, wobei die vorgesehenen Entsorgungswege für die nächsten zehn Jahre darzulegen sind.
Das Abfallwirtschaftskonzept kann auf der Geschäftsstelle des Niersverbandes nach Anmeldung gerne eingesehen werden.
Abfallbilanz
Gemäß § 21 KrWG und § 7 LKrWG erstellt der Niersverband jährlich jeweils für das vorhergehende Jahr eine Bilanz über Art, Menge und Verbleib der verwerteten oder beseitigten Abfälle.
Die Abfallbilanz kann auf der Geschäftsstelle des Niersverbandes nach Anmeldung gerne eingesehen werden.
Kläranlagenkataster
Betreiber von Abwasserbehandlungsanlagen teilen gemäß § 7 LKrWG dem Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen die auf den Kläranlagen angefallenen Abfälle (Klärschlamm, Rechengut und Sandfanggut) und deren Verbleib bis zum 31. März des Folgejahres mit.
Abfallbilanz 2022 (in Klammern Werte des Jahres 2021)
Aktuelles
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