Entsorgungsfachbetrieb
In § 56 regelt das seit Juni 2012 gültige Kreislaufwirtschaftsgesetz die Zertifizierung von Entsorgungsfachbetrieben zur Schaffung eines Zuverlässigkeitsnachweises. Mindestanforderungen, unter anderem an Fachkunde, persönliche Zuverlässigkeit sowie bestimmte Anforderungen an Geräte und Ausrüstung bieten Sicherheit für die ordnungsgemäße Entsorgung der Abfälle und schafft Akzeptanz bei den Mitgliedern, den Behörden und in der Öffentlichkeit.
Das Zertifikat als Gütezeichen
Entsprechend der Richtlinie für Entsorgergemeinschaften können Betriebe, die Abfälle einsammeln, befördern, lagern, behandeln, verwerten oder beseitigen für eine oder mehrere dieser Tätigkeiten das Gütezeichen als Entsorgungsfachbetrieb erwerben. Das Zertifikat Entsorgungsfachbetrieb bietet den Auftraggebern Vertrauensschutz und erleichtert ihnen die Prüfungen, die sie anstellen müssen. Um das Zertifikat zu erhalten, haben Unternehmen bestimmte Anforderungen der Betriebsorganisation und der personellen Ausstattung zu erfüllen. Unter anderem zählt dazu auch die Schulung des Personals.
Mitgliedschaft
Der Niersverband ist Mitglied der von der Deutschen Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e.V. (DWA) und der vom Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung (bvse) gegründeten und bundesweit behördlich anerkannten bvse-Entsorgergemeinschaft.
Erstmalige Verleihung
Das Gütezeichen der DWA/bvse-Entsorgergemeinschaft hat der Niersverband vor nun über 20 Jahren am 2. April 1998 als erstes DWA-Mitglied aus dem Bereich der Abwasserunternehmen erhalten und ist somit als Entsorgungsfachbetrieb für die Bereiche Einsammeln, Befördern und Verwerten von Klärschlamm zertifiziert. Die Urkunde wurde vom Geschäftsführer der bvse-Entsorgergemeinschaft, Herrn Achim Hallerbach, am 29. Mai 1998 in Viersen überreicht.
Durch die Zertifizierung hat der Niersverband deutlich gemacht, dass er auch im Bereich der stofflichen Verwertung die Voraussetzungen schafft, den Grundpflichten des Kreislaufwirtschaftsgesetzes zu entsprechen.
Erneuerung der Zertifizierung
Grundlage der Aufrechterhaltung des Zertifikates ist die regelmäßige Durchführung der jährlichen Überwachungsprüfung gemäß § 13 Abs. 1 Nr. 1 der Entsorgungsfachbetriebeverordnung und § 6 Abs. 1 der Entsorgergemein-schaftenrichtlinie. Gegenstand der Überwachung ist die Beurteilung der gleichbleibenden Erfüllung der Anforderungen der Entsorgungsfachbetriebe-verordnung (EfbV).
Gültiges Zertifikat
Der Niersverband hat die Überwachungsprüfung für das laufende Jahr erfolgreich abgelegt. Das neue Überwachungszertifikat ist gültig bis zum 30. September 2023.