Abfallarten
Klärschlamm
Mit über 80 % der Gesamtabfallmenge ist Klärschlamm die Hauptabfallart. Insgesamt fallen auf den Klärwerken des Niersverbandes im Jahr rund 600.000 m³ Klärschlamm an. Diese Menge besteht überwiegend aus Wasser mit einem Feststoffanteil von etwa 25.000 t.
Die Feststoffe enthalten zu einem Drittel mineralische und zu zwei Dritteln organische Bestandteile. Klärschlämme werden in Faultürmen, die auf den größeren Klärwerken stehen, behandelt. Mikroorganismen bauen einen wesentlichen Teil der organischen Stoffe ab und wandeln sie um in Wasser und Biogas. Dieses Klärgas ist ein nachwachsender erneuerbarer Energieträger mit hohem Energiegehalt. Mit ihm werden Strom und Wärme erzeugt.
Übrig bleibt stabilisierter, nährstoffreicher Klärschlamm, der noch etwa 17.000 t Feststoff enthält. Maschinen - meist Zentrifugen - trennen einen Teil des Wassers ab. Pro Jahr bleiben 77.000 m³ entwässerter Klärschlamm mit einem Feststoffgehalt von etwa 25 % übrig. Seit Anfang 2014 wird der komplette Klärschlamm nach der Behandlung verbrannt.
Belastete Klärschlämme fallen nicht sehr häufig an. Sie werden entsprechend ihrer Belastung in dafür geeigneten Anlagen beseitigt - meist verbrannt.
Rechengut
Jährlich fallen rund 1.600 t Rechengut an, die in Müllheizkraftwerken verbrannt werden. Auf Grund der hohen Entsorgungspreise wird es immer wichtiger, den Wassergehalt im Rechengut zu senken. Unbehandeltes Rechengut enthält nur
15 % Trockenmasse. Das enthaltene Wasser – 85 % - verursacht erhebliche Kosten für den Transport und die Entsorgung.
Die meisten Anlagen des Niersverbandes verfügen bereits über Einrichtungen, die den Wassergehalt im Rechengut verringern, so dass die Entsorgung im Mittel mit einem Trockenmassegehalt von mehr als 25 % erfolgt. Mit der Umstellung auf thermische Beseitigungspfade und damit einhergehenden höheren Preisen lohnt der Einsatz aufwendiger Technik, um den Wassergehalt im Rechengut zu senken bzw. den Gehalt an Trockenmasse anzuheben. Bei Klärwerken mit ausreichend großem Anfall kann der Trockenmassegehalt auf über 40 % angehoben werden, was einer Halbierung der Entsorgungsmenge nahe kommt. Damit kann der Anstieg der Entsorgungskosten gemildert werden.
Sandfanggut
Etwa 2.000 Tonnen Sandfanggut werden jährlich aus den Sandfängen der Abwasserbehandlungsanlagen entnommen und an eine Sandfanggut-Reinigungsanlage abgegeben. Diese Anlage ist nach den Anforderungen des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG) genehmigt. Dort wird der Sand von organischen Beimengungen gereinigt. Der gereinigte Sand hält mindestens die LAGA-Zuordnungskriterien Z 2 ein und kann entsprechend verwertet werden.
Mäh- und Abfischgut
Der beim Mähen der Gewässersohle anfallende Sohlschnitt und der auf den Böschungen der Ufer anfallende Böschungsschnitt werden zusammen mit pflanzlichen Bestandteilen des Treibguts (Äste etc.) - das sind pro Jahr etwa 500 t frisches Material - zur Kompostierung gemäß Bioabfallverordnung abgegeben. Übrig bleiben etwa 200 t Kompost, die als Dünger in der Landwirtschaft eingesetzt werden.
Rund 50 t nicht weiter verwertbares Abfischgut werden in einer Müllverbrennungs-anlage verbrannt. Dabei handelt es sich um gemischte Siedlungsabfälle aus wild entsorgtem Abfall, der dem Haus- und Sperrmüll zuzurechnen ist. Enthalten sind Abfälle aus jedem Material, Styroporteile, behandeltes Holz etc.
Die zunehmend naturnahe Gewässerunterhaltung mit Einschränkung des Böschungs- und Sohlschnitts bewirkt tendenziell eine Abnahme des Mähgutanfalls. Die ständig verbesserte Abwasserreinigung hat zwei Seiten: Die vergrösserte Sichttiefe begünstigt das Pflanzenwachstum im Fluss - der verringerte Phosphorgehalt verhindert ein weiteres Anwachsen der Krautmengen. Per Saldo ist wohl in Zukunft mit gleichbleibendem, allenfalls leicht sinkenden Mähgutmengen zu rechnen.
Beim Abfischgut handelt es sich im Vergleich zum gesamten Abfallaufkommen um marginale Mengen. Es ist zu hoffen, dass die Bürger ihren Müll ordnungsgemäss entsorgen und die Mengen durch illegale Abfallentsorgung nicht zunehmen.
Sonstige Abfälle
Neben kommunalen Abfällen (Klärschlamm, Rechen- und Sandfanggut) fallen auf den Klärwerken des Verbandes auch noch andere feste Abfälle an, für die der Niersverband gemäß § 2 Niersverbandsgesetz entsorgungspflichtig ist. Diese werden unter dem Begriff "Betriebliche Abfälle" zusammengefasst.
Während auf kommunale Abfälle über 90 % entfallen, machen die betriebliche Abfälle (Bau- und Bodenabfälle, Laborchemikalien, Neonröhren, Papier usw.) kaum 1 % der entsorgten Gesamttonnage aus. Der größere Teil dieser Abfälle wird stofflich verwertet. Der Rest wird in Verbrennungsanlagen beseitigt.
Aktuelles
Niers-Umgestaltung im Bresgespark: Temporäre Wegesperrungen ab 18. KW

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