Willkommen beim Niersverband
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Abfallarten

Klärschlamm

Hauptabfallart an der Gesamtabfallmenge ist der Klärschlamm. Insgesamt fallen auf den Kläranlagen des Niersverbandes im Jahr rund 540.000 m³ Klärschlamm an. Diese Menge besteht überwiegend aus Wasser mit einem Feststoffanteil von etwa 25.400 t. 

Die Feststoffe enthalten zu einem Drittel mineralische und zu zwei Dritteln organische Bestandteile. Klärschlämme werden in Faultürmen, die auf den größeren Kläranlagen stehen, behandelt. Mikroorganismen bauen einen wesentlichen Teil der organischen Stoffe ab und wandeln sie um in Wasser und Faulgas. Dieses Biogas mit hohem Energiegehalt gilt als erneuerbarer Energieträger. Mit ihm werden Strom und Wärme erzeugt. 

Übrig bleibt stabilisierter, nährstoffreicher Klärschlamm, der noch etwa 12.500 t Feststoff enthält. Maschinen - meist Zentrifugen - trennen einen Teil des Wassers ab. Pro Jahr bleiben ca. 61.000 m³ entwässerter Klärschlamm mit einem Feststoffgehalt von etwa 20 bis 21 % übrig. Seit Anfang 2014 wird der komplette Klärschlamm nach der Behandlung verbrannt.

Rechengut

Jährlich fallen rund 1.200 t Rechengut an, die in Müllheizkraftwerken verbrannt werden. Auf Grund der hohen Entsorgungspreise wird es immer wichtiger, den Wassergehalt im Rechengut zu senken. Unbehandeltes Rechengut enthält nur 15 % Trockenmasse. Das enthaltene Wasser – 85 % – verursacht erhebliche Kosten für den Transport und die Entsorgung.

Die meisten Anlagen des Niersverbands verfügen bereits über Einrichtungen, die den Wassergehalt im Rechengut verringern, sodass die Entsorgung im Mittel mit einem Trockenmassegehalt von mehr als 25 % erfolgt. Mit der Umstellung auf thermische Beseitigungspfade und damit einhergehenden höheren Preisen lohnt der Einsatz aufwendiger Technik, um den Wassergehalt im Rechengut zu senken bzw. den Gehalt an Trockenmasse anzuheben. Bei Kläranlagen mit ausreichend großem Anfall kann der Trockenmassegehalt auf über 40 % angehoben werden, was einer Halbierung der Entsorgungsmenge nahekommt. Damit kann der Anstieg der Entsorgungskosten gemildert werden.

Sandfanggut

Etwa 2.500 t Sandfanggut werden jährlich aus den Sandfängen der Abwasserbehandlungsanlagen entnommen und an Sandfanggut-Aufbereitungsanlagen abgegeben. Dort wird der Sand gereinigt und je nach Qualität einer entsprechenden Verwertung oder Beseitigung zugeführt. 

Mäh- und Abfischgut

Der beim Mähen der Gewässersohle anfallende Sohlschnitt und der auf den Böschungen der Ufer anfallende Böschungsschnitt werden zusammen mit pflanzlichen Bestandteilen des Treibguts (Äste etc.) - pro Jahr etwa 450 t frisches Material - zur Kompostierung oder zur Aufbereitung als Einsatzstoff in Biomassekraftwerken abgegeben. 

Nicht weiter verwertbares Abfischgut wird in einer Müllverbrennungsanlage verbrannt. Dabei handelt es sich um gemischte Siedlungsabfälle aus wild entsorgtem Abfall, der dem Haus- und Sperrmüll zuzurechnen ist. Enthalten sind Abfälle aus jedem Material, wie Styroporteile, behandeltes Holz etc.

Die zunehmend naturnahe Gewässerunterhaltung mit Einschränkung des Böschungs- und Sohlschnitts bewirkt tendenziell eine Abnahme des Mähgutanfalls. Die ständig verbesserte Abwasserreinigung hat zwei Seiten: Die vergrößerte Sichttiefe begünstigt das Pflanzenwachstum im Fluss - der verringerte Phosphorgehalt verhindert ein weiteres Anwachsen der Krautmengen. Per Saldo ist wohl in Zukunft mit gleichbleibenden, allenfalls leicht sinkenden Mähgutmengen zu rechnen.

Beim Abfischgut handelt es sich im Vergleich zum gesamten Abfallaufkommen um marginale Mengen. Es ist zu hoffen, dass die Bürger ihren Müll ordnungsgemäß entsorgen und die Mengen durch illegale Abfallentsorgung nicht zunehmen.

Boden und Steine

Die Menge an zu entsorgenden Mengen an Boden und Steinen hängt unmittelbar mit den durchgeführten Bau- und Renaturierungsmaßnahmen zusammen und schwankt daher von Jahr zu Jahr erheblich.

Die Auswahl der Entsorgungswege hängt entscheidend von der jeweiligen Bodenart und -qualität ab. Im Vorfeld einer geplanten Maßnahme und auch während der Durchführung werden daher umfangreiche Bodenproben genommen und analysiert. Darauf basierend werden die Mengen zur Entsorgung ausgeschrieben.

Sonstige Abfälle

Neben kommunalen Abfällen (Klärschlamm, Rechen- und Sandfanggut) sowie den stark schwankenden Mengen an Boden und Steinen fallen auf den Klärwerken des Verbands auch noch andere feste Abfälle an, für die der Niersverband gemäß § 2 Niersverbandsgesetz entsorgungspflichtig ist. Diese werden unter dem Begriff "Betriebliche Abfälle" zusammengefasst.

Die betrieblichen Abfälle (zum Beispiel Laborchemikalien, Neonröhren, Papier usw.) machen in der Regel weniger als 1 % der entsorgten Gesamttonnage aus. Der größere Teil dieser Abfälle wird stofflich verwertet. Der Rest wird in Verbrennungsanlagen beseitigt.

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