Mitglieder und Organe
Mitglieder des Verbandes sind die Städte und Gemeinden, die Kreise, die Träger der öffentlichen Wasserversorgung sowie gewerbliche Unternehmen im Einzugsgebiet.
Die Organe des Niersverbandes sind:
- die Verbandsversammlung
- der Verbandsrat und
- der Vorstand
Die Verbandsversammlung als oberstes Organ besteht aus 74 Delegierten der Mitglieder und einem Entsandten der Landwirtschaftskammer NRW. Sie beschließt über die Satzung und die Veranlagungsregeln, stellt den Wirtschaftsplan fest, nimmt den Jahresabschluss ab und entscheidet über die Entlastung des Vorstandes. Außerdem wählt sie den 15-köpfigen Verbandsrat. Der Verbandsrat wählt und überwacht den Vorstand. Der Vorstand ist gesetzlicher Vertreter des Verbandes und ist verantwortlich für die Geschäfte der laufenden Verwaltung.
Verbandsrat:
Mitglieder des Verbandsrates (Angaben nach § 7 Korruptionsbekämpfungsgesetz)
stellvertretende Mitglieder des Verbandsrates (Angaben nach § 7 Korruptionsbekämpfungsgesetz)
Vorstand:
Vorstand (Angaben nach § 7 Korruptionsbekämpfungsgesetz)
stellvertretender Vorstand (Angaben nach § 7 Korruptionsbekämpfungsgesetz)
Verbandsversammlung:
Delegierte der Verbandsversammlung (Angaben nach § 7 Korruptionsbekämpfungsgesetz)