EU-Wasserrahmenrichtlinie
Am 23.10.2000 verabschiedete die Europäische Union die EU-Wasserrahmen-richtlinie (WRRL). Sie hat zum Ziel, in möglichst vielen europäischen Gewässern einen guten chemischen und ökologischen Zustand zu erreichen. Die Richtlinie wurde in nationales Recht umgesetzt. In einem ersten Schritt erfolgten bis zum Jahr 2008 die Bestandsaufnahme der Gewässer sowie die Planung möglicher Maß-nahmen. Auch für die Niers und ihrer Nebenflüsse liegt ein Bewirtschaftungsplan vor. Er beinhaltet neben einigen wenigen Maßnahmen zur weiteren Verbesserung des chemischen Zustandes überwiegend strukturverbessernde Maßnahmen an den Gewässern. Das sind insbesondere Maßnahmen der naturnahen Umgestaltung an der heute weitgehend begradigten Niers, um Pflanzen und Tieren Entwicklungs- und Rückzugsmöglichkeiten zu bieten.
Bei der nun anstehenden Konkretisierung und Umsetzung der Maßnahmen ist der Niersverband Kooperationspartner für das Land Nordrhein-Westfalen. In zwei regionalen Kooperationen wurden so genannte Umsetzungsfahrpläne erarbeitet, die eine Übersicht über die erforderlichen Einzelmaßnahmen und eine Einschätzung hinsichtlich Kosten und Machbarkeit bieten sollen. Hierbei werden Restriktionen berücksichtigt (z. B. Landentwässerung) und Synergieeffekte beispielsweise zwischen Gewässerentwicklung und Niederschlagswasserbehandlung genutzt, um kostenoptimierte Lösungen zu ermöglichen.
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