Willkommen beim Niersverband
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Gewässerunterhaltung

Grundlagen

Nach § 39 WHG "umfasst die Unterhaltung eines Gewässers seine Pflege und Entwicklung (...). Zur Gewässerunterhaltung gehören insbesondere die Erhaltung des Gewässerbettes, die Erhaltung der Ufer, die Erhaltung und Förderung der ökologischen Funktionsfähigkeit und die Erhaltung des Gewässers in einem Zustand, der hinsichtlich der Abführung oder Rückhaltung von Wasser, Geschiebe, Schwebstoffen und Eis den wasserwirtschaftlichen Bedürfnissen entspricht (...)". Sie muss sich an den Bewirtschaftungszielen der Wasserrahmenrichtlinie orientieren und darf die Zielerreichung nicht gefährden.

Dem Niersverband obliegt die Unterhaltung der Niers, der Kleinen Niers und des Nierskanals sowie einiger Nebengewässer. Die Unterhaltung der sonstigen Gewässer im Nierseinzugsgebiet erfolgt durch selbständige Wasser- und Bodenverbände. 

Zu den Maßnahmen der Gewässerunterhaltung gehören die Begrenzung des Pflanzenwuchses in der Niers (Krautung, Sohlschnitt), Sohlräumungen, Räumung von Durchlässen, Böschungsmahd und die Gehölzpflege.

Der Sohlschnitt wird den Anforderungen entsprechend mit unterschiedlicher Häufigkeit durchgeführt. Dies richtet sich nach den Auswertungsergebnissen eines besonderen Messprogramms zum Wasserstand. Der Unterhaltungsaufwand an den naturnah ausgebauten Strecken fällt deutlich geringer aus als auf den technischen ausgebauten Abschnitten.

Die Uferböschungen werden gemäht, soweit dies zur Sicherung des ordnungsgemäßen Zustandes für den Wasserabfluss erforderlich ist. Dabei werden ökologische Belange berücksichtigt, um eine naturnahe Entwicklung zu ermöglichen. Ausbesserungen der Ufer werden nur an den Stellen durchgeführt, wo der ordnungsgemäße Zustand für den Abfluss dies erfordert. 

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