Konzepte und Bilanzen
Abfallwirtschaftskonzept
Das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW-/AbfG) bestimmt in § 19, daß die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger ein Abfallwirtschaftskonzept über die Verwertung und Beseitigung der anfallenden Abfälle zu erstellen haben. In Nordrhein-Westfalen regelt das Landesabfallgesetz weitere Einzelheiten. Erstmals zum 31.12.1999 waren Konzepte für die nächsten fünf Jahre zu erstellen. Sie sind mindestens alle fünf Jahre fortzuschreiben, wobei die vorgesehenen Entsorgungswege für die nächsten zehn Jahre darzulegen sind.
Abfallbilanz
Gemäß KrW-/AbfG § 19 und § 5 c LAbfG erstellt der Niersverband jährlich jeweils für das vorhergehende Jahr eine Bilanz über Art, Menge und Verbleib der verwerteten oder beseitigten Abfälle. Die Bilanz wird regelmässig im Jahresbericht vorgestellt und damit der Öffentlichkeit zugänglich gemacht.
§ 7 Abs. 7 Klärschlammverordung schreibt ein Register für Klärschlamm, der als Dünger in der Landwirtschaft verwertet wird, vor. Die Daten dieses Registers sind bis zum 31. März des Folgejahres an die für den Vollzug der Klärschlamm-verordnung fachlich zuständige Behörde (Kreise, kreisfreie Städte) weiterzuleiten.
Klärschlammentschädigungsfonds
Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung erhält jährlich Daten über die im Vorjahr landwirtschaftlich verwertete Klärschlammmenge. Daraus wird der vom Niersverband zu zahlende Beitrag zum Klärschlammentschädigungsfonds abgeleitet. Seit 2007 ist die Zahlung des Betrags ausgesetzt, da das gesetzlich vorgegebene Fondsvermögen erreicht ist.
Kläranlagenkataster
Betreiber von Abwasserbehandlungsanlagen teilen gemäß § 5 c Landes-abfallgesetz, § 7 Abs. 8 Klärschlammverordnung in Verbindung mit EU-Richtlinie 86/278/EWG dem Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen die auf den Kläranlagen angefallenen Abfälle (Klärschlamm, Rechengut und Sandfanggut) und deren Verbleib bis zum 31. März des Folgejahres mit.
Aktuelles
Informationen zum geplanten Hochwasserrückhaltebecken Geneicken finden Sie hier >>>
oder im Infocontainer vor Ort in Geneicken (Standort: Ritterstraße vor der Niersbrücke)
vorläufige Öffnungszeiten: donnerstags: 14:30 - 16:00 Uhr
Aktuelle öffentliche Ausschreibungen >>>
Veranstaltungen:
Wer schon immer mal eine Kläranlage besichtigen wollte:
Es gibt wieder Termine für öffentliche Besichtigungen >>>
Der Niersverband sucht Verstärkung
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